Neue Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
Gültig ab 15.02.2022
Ab morgen (15.02.2022) ist es soweit: Die neuen „Richtlinien zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (RSA 21) werden verbindlich eingeführt. Diese ersetzen die alten RSA 97. Doch was bedeutet das für Sie?
Nach RSA 21 und ZTV-SA 97 sollen sowohl die Straßenverkehrsbehörden wie auch die Auftraggeber einen „Nachweis über Eignung und Qualifikation zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ verlangen. Das Fehlen dieser Qualifikation kann künftig dazu führen, dass Ihre Angebote bei der Wertung ausgeschlossen werden und dass die Straßenverkehrsbehörden keine Anträge zur verkehrsrechtlichen Anordnungen mehr genehmigen!
Mit unserer Schulung zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen können Sie dies vermeiden. Nach der Veranstaltung erhalten Sie eine Nachweisurkunde, die Sie in Zukunft bei Angeboten vorlegen können. Zusammengefasst haben Sie folgende Vorteile:
• Sie sind mit der neuen Richtlinie zur Sicherung von Arbeitsstellen, RSA 21 (gültig ab 15.02.2022), wieder auf dem neuestem Stand.
• Sie steigern Ihre Chancen bei öffentlichen Ausschreibungen.
• Sie vermeiden ein erhöhtes Schadenrisiko (Haftung) durch eine falsche Absicherung.
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Neben unserer Präsenz-Veranstaltung bieten wir auch eine Online-Schulung an. Bei dieser können Sie bequem von zu Hause am Lehrgang teilnehmen